Schmierereien am Schaukasten und Vereinshaus

In den letzten Wochen gab es mehrfach Schmierereien und Beklebungen auf den Gemeinschaftsflächen. Dabei handelt es sich um Vandalismus und Sachbeschädigung zulasten aller Vereinsmitglieder. Die Beseitigung verursacht Kosten, die der Verein, also alle Mitglieder, trägt. In diesem Zusammenhang danken wir allen Gartenfreunden, die sich bisher bemüht haben, diese Schäden zu beseitigen. Dies wurde als Stunden abgerechnet – die der Verein dann nicht mehr während der Saison zur Verfügung hat (abermals Schaden für alle).
Der Vorstand hat Anzeige erstattet und wird rechtlich gegen den/die Verursacher vorgehen (gemäß unserer Satzung §6). Dafür behalten wir uns in der Übereinstimmung mit Punkt 7.4 der Rahmenkleingartenordnung des LSK vor, automatische Bildaufzeichnungsgeräte für die Gemeinschaftsflächen des Vereins einzusetzen. Wir bitten die verantwortliche(n) Person(en) der Schmierereien sich bewusst zu machen, dass hierbei dem Verein Schaden zugefügt wird. Das kann, nach §7 der Satzung zu einer Verwarnung und bei Wiederholung zum Ausschluss des/der beteiligten Mitglieder aus dem Verein führen.

Es ist völlig legitim unzufrieden mit einem Vorstand zu sein und ebenso ihn abwählen zu wollen. Den Wunsch der Absetzung des Vorstandes kann im Rahmen der Mitgliederversammlung vorgetragen werden (gemäß unserer Satzung §11 Abs. 4). Die nächste Mitgliederversammlung findet am 4.5.2024 statt. Sie kann ebenso vorher einberufen werden, wenn ein Viertel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen (§10, Abs. 1). Wenn kein neuer Vorstand gewählt wird (mindestens zwei Posten: Vorstandsvorsitz, stellvertretender Vorstandsvorsitz und/oder Schatzmeister für Handlungsfähigkeit), muss ein vorübergehender Vorstand vom Stadtverband eingesetzt werden, welcher ca. 250-300€ pro Parzelle (!) im Jahr kostet.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass auch ein neuer Vorstand mit dem Verwaltungsvertrages des Stadtverbandes genauso dazu verpflichtet ist, die Regeln von Stadt, Land und Bund durchzusetzen. Und auch dieser neue Vorstand wird dies nachweisen und Rechenschaft ablegen müssen, ob und wie er dies getan hat, so wie wir auch. Wer also hofft, dass ein neuer Vorstand nach seinen eigenen Regeln walten kann, der irrt. Dies sind nicht unsere Regeln, sondern die Regeln vom Land Sachsen und diese gelten für ALLE Kleingartenvereine in Sachsen. Auch in der Rudolphia mussten noch im Dezember Pächter ihre Koniferen beseitigen. Wir erwarten lediglich, dass die Pflanzen, die verboten sind, weil sie Krankheiten übertragen, wie z.B der Wacholder, der den Birnengitterrost überträgt (es gibt kaum noch gesunde Birnenbäume in unserer Sparte), entfernt werden. Bei anderen Dingen wie z.B. Thujahecken, haben wir uns schon vor 2 Jahren mit dem Stadtverband verständigt, dass nicht Zulässiges spätestens bei Pächterwechsel entfernt werden muss.

Wir würden uns freuen, wenn ihr Fragen, Anregungen, Problemen oder Sorgen rechtzeitig und gesittet an uns kommuniziert, um gemeinsam Lösungen zu finden. Der Kontakt kann immer via Sprechstunde, E-Mail, Vereinstelefon und Briefkasten erfolgen.

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