Pflanzen und Unkraut am Gartenzaun

Das Unkraut vor dem Gartenzaun ist gemäß unserer Kleingartenordnung bis zur WEGMITTE zu entfernen. Wenn es keine Parzelle gegenüber gibt, ist der gesamte Weg vor der eigenen Parzelle unkrautfrei zu halten.

Ebenso müssen Pflanzen (z.B. Beeren, Hopfen, Rosen, Bäume und Sträucher) die über den Gartenzaun ranken verschnitten werden, sodass Vorbeilaufende weder hängen bleiben oder sich verletzen können. Die Pflanzen müssen an der Innenseite des eigenen Zauns enden.

Des Weiteren müssen die Grenzabstände zur Nachbarparzelle bei Neuanpflanzungen eingehalten werden: Ziergehölzer, Stein- und Kernobst müssen laut RKO mindestens 2m und Beerenobst mindestens 1m Abstand zum Nachbarn haben!

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