Laubenversicherungen
In der Mitgliederversammlung am 04. Juni 2024 wurde mehrheitlich durch die Pächter beschlossen, dass jede Parzelle den Nachweis einer bestehenden Laubenversicherung bis zum 31. Dezember 2024 zu erbringen hat.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen, auch dieser, wurden in allen Schaukästen ausgehängt. Im Herbst 2024 erfolgte zudem eine erneute Erinnerung an die Einhaltung der Frist. Sämtliche notwendigen Dokumente und Informationen sind außerdem auf unserer Vereinswebsite abrufbar.
Für Pächter, die an Mitgliederversammlungen nicht teilnehmen (können), besteht die Pflicht, sich über die gefassten Beschlüsse zu informieren. Wie der Volksmund sagt: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe." Ein Verein ist keine Einbahnstraße, und wir alle tragen gemeinsam Verantwortung. Die Pächter haben Rechte, aber ebenso auch Pflichten.
Anfallende Ordnungsgebühren für z.B. Versäumnisse, 2. Mängelbriefe oder nicht Einhaltung von Beschlüssen wurde in der Mitgliederversammlung am 06. Mai 2023 in der Beitrags- und Gebührenordnung mehrheitlich beschlossen.
Laut unserer Satzung ist für Beschlüsse keine Unterschrift der einzelnen Pächter erforderlich, sondern lediglich die einfache Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder.
Wer also nicht an der Mitgliederversammlung teilnimmt, gibt damit sein Abstimmungsrecht an die anwesenden Mitglieder ab, ist aber nicht von der Wirksamkeit der Beschlüsse befreit, die für alle gelten.
Nach Rücksprache mit dem Stadtverband gilt: Neue Vereinsmitglieder sind mit der Unterzeichnung eines Pachtvertrages verpflichtet, eine Laubenversicherung nachzuweisen. Bestehende Pächter sind hiervon grundsätzlich befreit, es sei denn, es wurde – wie in unserem Fall – in einer Mitgliederversammlung beschlossen.
Ordnungsgelder dienen nicht der Bereicherung des Vereins, sondern sind als Aufwandsentschädigungen für zusätzlich erhöhten Zeitaufwand zu verstehen. Der Verein ist nicht allein der Vorstand, sondern wir alle sind der Verein – mit all unseren Rechten und Pflichten.
Bitte überweist die fällige Summe bis zum 15.03.2025, um weitere Kosten zu vermeiden. Wer immer noch keinen Nachweis erbracht hat, holt dies bitte bis zum 31.03.25 nach um weitere Kosten zu vermeiden.