Fokus der Begehung 2024

Wie bereits angekündigt werden wir bei der nächsten Begehung den Fokus auf verbotene Pflanzen und Gehölzer, sowie nicht genehmigte Sichtschutzwände legen. Laut Rahmenkleingartenordnung Sachsen (RKO) sind nachfolgende Pflanzen im Kleingarten verboten und müssen umgehend entfernt werden. Wir weisen hiermit darauf hin, dass diese Pflanzen einen Mängelbrief nach sich ziehen werden. Entfernt Sie jetzt und gebt den Grünschnitt mit ab.

Genaue Informationen findet Ihr in der RKO Anlage 2.

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