Elektroinstallationen eichen

Auf Grund eines europäischen Beschlusses und der darauffolgenden Auflage des Eichamtes, ist der Verein, als Betreiber der Elt.-Anlage, verpflichtet, dass die Zähler im Unterzählbereich, die zu Verrechnungszwecken genutzt werden, geeicht sein müssen. Das betrifft unsere Wasser- und Elt. Zähler. 2017 wurde angefangen das Schritt für Schritt zu realisieren. Der Stand Feb. 2019, wo Wechselprotokolle vorliegen, ist bei 50%. Wir bitten die säumigen Pächter, sich umgehend zu bemühen, dem Vorstand Wechselprotokolle vorzulegen. Andernfalls droht die Beendigung der Stromzufuhr.
Tipps für die Pächter:
1. Der Elt-Zähler muss mit einer gelben Eichmarke versehen sein, auf der das Eichjahr
markiert ist. Diese Zähler können bezogen werden bei „Conrad“, „Amazon“ oder
der DREWAG.
2. Das Wechseln der Zähler, im Unterzählbereich, darf jeder ausgelernte Elektriker.
Wichtig ist ein Wechselprotokoll. Das Protokoll muss enthalten:
- Datum des Wechsels
- Eichjahr (siehe gelber Aufkleber)
- Zählerstände: alt/neu
- Plombiert im Anschlussbereich: ja/nein
- Name des Fachmannes
Bei evtl. Nachfragen wenden Sie sich bitte an Christian Jobst (vereinselektriker@kgv-fortschritt-1.de).