Cannabisanbau im Kleingarten nicht gestattet

Das neue Cannabisgesetz trat Anfang April in Kraft. Der Stadtverband teilte uns dazu folgendes mit:
„Wir sind der festen Überzeugung, dass dieses Gesetz den Anbau in gepachteten Kleingärten nicht legitimiert. In Kleingärten ist es nicht möglich, den Kinder- und Jugendschutz im geforderten Umfang zu gewährleisten. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (3 Pflanzen) ist nicht prüfbar, eine unkontrollierte Ausbreitung möglich. Gegenwärtig werden die Rahmenkleingartenordnung des LSK sowie das Vertragsformular für Unterpachtverträge dahingehend geändert.

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