Bauanträge für bauliche Veränderungen

Laut Bauordnung des Stadtverbandes ist vor Beginn sämtlicher baulicher Veränderungen ein Antrag auf Baugenehmigung beim Vorstand zu stellen. Erst wenn dieser genehmigt (!!) an den Pächter zurück kommt, darf mit dem Bau begonnen werden – nicht bei Abgabe des Antrages.

Entsprechende Formulare können zur Sprechstunde im Vereinshaus abgeholt oder auf der Website heruntergeladen werden. Bauanträge müssen vom Pächter original unterschrieben sein und können entweder in den Vereinsbriefkasten geworfen oder als Scan/Foto an baubeauftragter@kgv-fortschritt-1.de oder info@kgv-fortschritt-1.de geschickt werden. Skizzen helfen die Situation besser einzuschätzen. Bearbeitungs- und Prüfungszeit ist bis zur Genehmigung derzeit circa vier Wochen.

Zu den fest verbauten Anlagen gehören:

Veränderung an Laube/Schuppen, fest verbaute Sandkästen (ab 2 x 2m), Kinderspielplatz/-haus, Feuchtbiotop und/oder Gewächshaus/Frühbeet. Alle sind zulässig, benötigen aber dennoch einen Antrag.

Gewächshäuser und Frühbeete sind prinzipiell bis zu einer Größe von 12m² Grundfläche und einer max. Höhe von 2,5m sowie einem Grenzabstand von 1m zulässig. Bei zweckfremder Nutzung ist das Gewächshaus zu entfernen.

Nicht zulässig ist die Errichtung von freistehenden Schuppen, Toiletten und festen Feuerstellen mit Schornstein.

Bei Feststellung rechtswidriger Bebauung oder sonstiger rechtswidriger Nutzung des Kleingartens ist der Pächter zur unverzüglichen Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes auf seine Kosten verpflichtet.

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